Ein Segen für die Mitmenschen zu sein, vereinzelt wird dies manchen Menschen zuerkannt. Das trifft das Urverständnis von Segen. Im Verhalten und Handeln von Menschen kann bereits die Verheißung Gottes, dass wir zu Leben in Fülle berufen sind, wahrgenommen werden.
Wenn die Kirche in besonderen Situationen Menschen oder Dingen einen Segen zuspricht (lat. signare = bezeichnen), handeln in ihrem Auftrag Personen als Vermittler des göttlichen Segens.
Eine Segnung wird zumeist durch das Kreuzzeichen als eine gläubige Zeichenhandlung klar erkennbar. Mit diesem sichtbaren Bezeichnen ist stets ein Lobpreis auf Gott verbunden und der Glaube daran, dass „er alles, was er geschaffen hat, gut ist“. Somit ist jedes magische Missverstehen, welches allein an ein Ritual gebunden ist, grundsätzlich ausgeschlossen.
Während eines Kirchenjahres laden wir in unserer Pfarre zu besonderen Segnungen für das Leben ein: Adventkränze, Wein am Johannestag, Haussegnungen der Sternsinger, Kerzen am Lichtmesstag, Halssegen zu Blasius, Liebende am Valentinstag, Feuer und Osterspeisen am Karsamstag, Ort und deren Bewohner am Fronleichnamsfest, Fahrzeuge am Christophorussonntag, Kräuter zu Mariä Himmelfahrt, Erntefrüchte zu Erntedank, Kinder und Erwachsene zum Schutzengelfest, Tiere am Franziskustag, Gräbersegnung zu Allerheiligen, Ketterlanhänger zur Taufe, Schüler zu Anfang und Ende des Schuljahres, Kreuze zur Erstkommunion, Glaubenszeichen zur Firmung, Wein zur Trauung, Ehepaare zum Jubelfest, Kranke bei Besuchen, Reisesegen für Pilger.
Weitere Anlässe zu denen eine Segnung erbeten werden kann: Beginn einer Baustelle, Einzug in ein Haus/Wohnung, Haussegnung/Ausräucherung bei belasteten Ereignissen, Errichtung oder Renovierung eines Marterls/Wegkreuzes, Beginn oder Beendigung einer Wallfahrt, uvm.
Zur Abklärung des Feierinhaltes und des Termines stehen wir gerne zur Verfügung.
Wenn die Kirche in einer Segnung Gottes besonderen Beistand erbittet und zugleich eine Wirkung bleibender Art damit verbindet, spricht sie von einer Weihe. Dies erfolgt zum Beispiel, wenn Menschen ihr Leben ganz Gott und den Menschen weihen. Gegenstände und Gebäude werden durch ihre Weihe ebenso völlig in die gottesdienstliche Verwendung gestellt, wie Altäre, Glocken und Kirchen. Diese Konsekrationen (consecrare = heiligen) sind dem Bischof mit der Verwendung des Salböles Chrisam vorbehalten.